LOGOPÄDIE - Schwerpunkte
Stimmstörungen
Neurologische Sprech- und Sprachstörungen
Orofaziale Dysfunktion
Kindliche Sprech- und Sprachstörungen
Dysphagie
Verrechnung
Vor Beginn der Therapie benötigen Sie:
Verordnung für logopädische Therapie von Ihrem Facharzt/Hausarzt mit Diagnose, Therapiedauer in Minuten und Therapieanzahl
Chefärztliche Bewilligung vor Therapiebeginn, je nach Kasse unterschiedlich, erforderlich (SVS)/nicht (ÖGK, BVAEB) erforderlich.
Die Verrechnung erfolgt nach dem Wahlarzt-Prinzip. Die einzelnen Therapien sind in jeder Einheit BAR oder mit BANKOMAT zu begleichen. Sie erhalten am Ende des Therapieblocks eine Honorarnote, die Sie mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Refundierung einreichen können. Die Höhe der Refundierung können Sie beim jeweiligen Sozialversicherungsträger erfragen.
T1 à 30 Minuten: 25 Minuten direkte Therapie, 5 Minuten indirekte Arbeitszeit, 50.-
T2 à 45 Minuten: 35 Minuten direkte Therapie, 10 Minuten indirekte Arbeitszeit, 75.-
T3 à 60 Minuten: 45 Minuten direkte Therapie, 15 Minuten indirekte Arbeitszeit, 100.-
Absagemodalitäten
Bei kurzfristiger Absage innerhalb 24 Stunden vor Therapiebeginn oder bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Therapie
werden € 50.- ohne Kostenersatz durch die Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie auch, pünktlich zur Therapie zu erscheinen, da die fehlende Zeit nicht nachgeholt werden kann.
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