"Menschwerdung ist, wenn Stimme da ist."
(Wolfgang Senf)
Störungen der STIMME und Veränderungen des Stimmklanges aufgrund von Fehlfunktionen, Erkrankungen, Missbildungen, Traumata, chirurgischen Eingriffen...
Neurologische Sprech- und Sprachstörungen
Orofaziale Dysfunktion
Dysphagie
Dyspnoe - Störungen und Behinderungen der Atmung
Verrechnung
Vor Beginn der Therapie benötigen Sie:
Die Verrechnung erfolgt nach dem Wahlarzt-Prinzip.
Sie erhalten am Ende des Therapieblocks eine Honorarnote, die Sie mit der (chefärztlich bewilligten) Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Refundierung einreichen können.
Die Höhe der Refundierung können Sie beim jeweiligen Sozialversicherungsträger erfragen.
T1 à 30 Minuten: 25 Minuten direkte Therapie, 5 Minuten indirekte Arbeitszeit, 50.-
T2 à 45 Minuten: 35 Minuten direkte Therapie, 10 Minuten indirekte Arbeitszeit, 70.-
T3 à 60 Minuten: 45 Minuten direkte Therapie, 15 Minuten indirekte Arbeitszeit, 100.-
Bei kurzfristiger Absage innerhalb 24 Stunden vor Therapiebeginn oder bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Therapie werden € 50.- ohne Kostenersatz durch die Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie auch, pünktlich zur Therapie zu erscheinen, da die fehlende Zeit nicht nachgeholt werden kann.
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