LOGOPÄDIE - Schwerpunkte

 

Stimmstörungen

Neurologische Sprech- und Sprachstörungen

Orofaziale Dysfunktion

Dysphagie

Dyspnoe - Störungen und Behinderungen der Atmung

 

 

Verrechnung

Vor Beginn der Therapie benötigen Sie:

  • Verordnung für logopädische Therapie von Ihrem Facharzt mit Diagnose, Therapiedauer in Minuten und Therapieanzahl

  • Chefärztliche Bewilligung vor Therapiebeginn, je nach Kasse unterschiedlich, erforderlich/nicht erforderlich.

 

Die Verrechnung erfolgt nach dem Wahlarzt-Prinzip. Die einzelnen Therapien sind in jeder Einheit BAR oder mit BANKOMAT zu begleichen. Sie erhalten am Ende des Therapieblocks eine Honorarnote, die Sie mit der (chefärztlich bewilligten) Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Refundierung einreichen können. Die Höhe der Refundierung können Sie beim jeweiligen Sozialversicherungsträger erfragen.

 

T1 à 30 Minuten: 25 Minuten direkte Therapie, 5 Minuten indirekte Arbeitszeit, 50.-

T2 à 45 Minuten: 35 Minuten direkte Therapie, 10 Minuten indirekte Arbeitszeit, 75.-

T3 à 60 Minuten: 45 Minuten direkte Therapie, 15 Minuten indirekte Arbeitszeit, 100.-

 

Absagemodalitäten

Bei kurzfristiger Absage innerhalb 24 Stunden vor Therapiebeginn oder bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Therapie

werden € 50.- ohne Kostenersatz durch die Krankenkasse in Rechnung gestellt.

 

Bitte beachten Sie auch, pünktlich zur Therapie zu erscheinen, da die fehlende Zeit nicht nachgeholt werden kann.

 

"Menschwerdung ist, wenn Stimme da ist."

(Wolfgang Senf)

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© 2024 PhDr. Katharina A. Klavacs, BSc, MSc

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